AGB LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RILLING GMBH FÜR VERBRAUCHER

1. Geltungsbereichsbereich und Kundenkreis

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der

Rilling | Servicemarke der KOCH Freiburg GmbH
Hanferstraße 26
79108 Freiburg i. Br.

(nachfolgend „KOCH“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 4627 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 163 483 365 Telefon: 0761 47802 – 0 Fax: 0761 47802 – 999 E-Mail: rilling@kochfreiburg.de, vertreten durch die Geschäftsführer Florian Koch und Peter Meißner und Ihnen als Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2. Das Angebot von KOCH richtet sich ausschließlich an Kunden, die Verbraucher sind.

1.3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck seiner bestellten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn KOCH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2.2. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Webshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die im Webshop beschriebenen Produkte zu bestellen.

2.3. Für den Abschluss eines Vertrags kann der Kunde folgende Möglichkeiten wählen:

2.3.1. Vertragsschluss unter Verwendung der Bestellfunktion auf der Website „https://www.kochfreiburg.de/“ (nachfolgend „KOCH-Website“); ein solcher Vertrag wird nachfolgend auch als „Fernabsatzvertrag“ bezeichnet).

2.3.2. Ebenfalls sind Fernabsatzverträge solche Verträge, die per Telefon, E-Mail, Telefax oder Post mit KOCH geschlossen werden.

2.4. Bedient der Kunde sich zum Abschluss eines Vertrages der Bestellfunktion auf der KOCH-Website, gibt der Kunde nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab (nachfolgend als „Kundenangebot“ bezeichnet). Der Kunde ist an das Kundenangebot drei Werktage gebunden, sofern er es zuvor nicht widerrufen hat (Ziffer 3). Als Werktage gelten alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Deutschland.

2.4.1. Vor Absendung der Bestellung und dem Betätigen des „Jetzt kaufen“-Buttons kann der Kunde die Daten der Bestellung jederzeit einsehen, die Bestellung ändern oder den Bestellvorgang abbrechen.

2.4.2. Das Kundenangebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde vorab durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und erkläre mit dem Absenden der Bestellung mein Einverständnis mit der Geltung der AGB“ die vorliegenden AGB akzeptiert und dadurch in sein Kundenangebot aufgenommen hat.

2.4.3. KOCH schickt dem Kunden nach Zugang des Kundenangebots eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Einzelheiten der Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt werden und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Kundenangebot KOCH zugegangen ist und stellt noch keine Annahme des Kundenangebots dar.

2.4.4. KOCH kann das Kundenangebot innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Kundenangebots annehmen.

2.4.5. Ist das von dem Kunden bestellte Produkt nicht verfügbar, oder soll an eine Adresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert werden, sieht KOCH von einer Annahme des Kundenangebots ab. In den Fällen der Nichtannahme des Kundenangebots wird KOCH den Kunden innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Kundenangebots informieren und etwaig bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich erstatten.

2.4.6. Der Vertrag kommt rechtswirksam erst durch den Zugang einer Annahmeerklärung von KOCH bei dem Kunden zustande. Die Annahmeerklärung wird mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt. In dieser E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) von KOCH dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3. Widerrufsrecht

3.1. Kunden, die Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1.3), haben bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags (vgl. Ziffer 2.3.1) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das KOCH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in **Ziffer 3.2 **geregelt. In Ziffer 3.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

-Widerrufsbelehrung –

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

KOCH GmbH Hanferstraße 26 79108 Freiburg i. Br. Telefon: 0761 47802 – 0 Fax: 0761 47802 – 999 E-Mail: info@kochfreiburg.de,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 20-100€ EUR.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

3.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

3.3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert KOCH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: KOCH Freiburg GmbH Hanferstraße 26 79108 Freiburg i. Br. Telefon: 0761 47802 – 0 Fax: 0761 47802 – 999 E-Mail: info@kochfreiburg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

– Bestellt am () / erhalten am () – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) – Datum (*) Unzutreffendes streichen.

4. Lieferung

4.1. KOCH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.2. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch des Kunden zu der Wohnanschrift des Kunden oder an eine abweichende Lieferanschrift, die der Kunde im Bestellprozess eingeben kann. Die Lieferung erfolgt nur an Lieferadressen in Deutschland.

4.3. Die Lieferfrist beträgt bei Standardversand maximal 7 Werktage, sofern auf der KOCH-Website keine abweichende Lieferfrist angegeben worden ist. Die Lieferfrist beginnt, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt, mit Zustandekommen des Vertrags (vgl. Ziffer 2.4.6).

4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware (Gefahrübergang) geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

Versendet KOCH die Ware vor der vollständigen Kaufpreiszahlung an den Kunden, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von KOCH.

6. Preise / Versandkosten

6.1. Soweit nicht anders angegeben enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6.2. Etwaige Kosten für den Versand zum Kunden sowie weitere Kosten (z.B. Nachnahmekosten) werden dem Kunden im Bestellprozess vor Absendung des Kundenangebots gesondert angegeben.

6.3. Wenn KOCH Teillieferungen ausführt, entstehen Versandkosten nur für die erste Teillieferung.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Der Kunde kann die Zahlung per PayPal oder Vorkasse vornehmen. Holt der Kunde die Ware am Sitz von KOCH ab, ist auch Barzahlung möglich.

7.2. Die Einzelheiten der Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden erläutert, bevor er durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ sein Kundenangebot abgibt; bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Änderung der Zahlungsmodalität jederzeit möglich.

7.3. Die Zahlung des Kaufpreises zzgl. der etwaig anfallenden Versandkosten ist unmittelbar mit Zustandekommen des Vertrags (vgl. Ziffer 2.4.6) fällig.

8. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

8.1. Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

8.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.3. Die Rechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung werden durch Ziffer 8.1 und 8.2 jedoch nicht beschränkt.

9. Gewährleistung

9.1. KOCH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

9.2. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese in der Auftragsbestätigung von KOCH angegeben wurde.

9.3. Mängelrechte bestehen, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, nicht

  • bei chargenabhängigen Farbunterschieden;
  • bei natürlichem Verschleiß;
  • bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung abweichend von der Betriebsanleitung, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
  • bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

9.4. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

9.5. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und KOCH hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.

10. Haftung

KOCH haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 10.1. KOCH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

(i.) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

(ii.) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(iii.) bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder sonstigen Garantie,

(iv.) bei arglistig verschwiegenen Mängeln, oder

(v.) aufgrund zwingender Haftung (bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz).

10.2. Verletzt KOCH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern KOCH gemäß Ziffer 10.1 nicht unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt KOCH zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Im Übrigen ist die Haftung von KOCH ausgeschlossen.

10.4. Die Haftungsregelungen in Ziffer 10.1 bis Ziffer 10.3 gelten auch im Hinblick auf die Haftung von KOCH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Webshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

12. Datenschutzhinweise

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (https://www.kochfreiburg.de/datenschutz).

13. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen KOCH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14. Alternative Streitbeilegung

14.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2. KOCH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RILLING GMBH FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Rilling | Servicemarke der KOCH Freiburg GmbH (nachfolgend: „KOCH“) und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

1.1 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, KOCH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn KOCH eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KOCH maßgebend.

1.3 Rechte, die KOCH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

1.4 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser Verkaufsbedingung genügt die Übermittlung per Telefax, E-Mail oder vergleichbarer elektronischer Textformen.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Vertragsprodukte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Vertragsprodukte dar.

2.3 Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von KOCH durch eine textförmliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Das Schweigen von KOCH auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für KOCH nicht verbindlich.

2.4 KOCH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. KOCH hat das Recht, von einem Vertrag zurück zu treten, wenn die Lieferfähigkeit von Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.

3. Lieferung; Lieferfristen; Verzug

3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) Sitz von KOCH, d.h. die Vertragsprodukte werden dem Besteller zur Abholung zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers werden die wird an einen anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“), wobei KOCH in diesem Fall berechtigt ist, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.

3.2 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von KOCH maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von KOCH. Design- und Formänderungen der Vertragsprodukte bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.

3.3 KOCH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

3.4 Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Textform. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.5 Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch KOCH, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger sonstiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers.

3.6 Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn KOCH bis zu ihrem Ablauf die Vertragsprodukte am Lieferort zur Verfügung stellt bzw. – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt oder der Besteller die Verweigerung der Abnahme angekündigt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von KOCH.

3.7 KOCH haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung ihrer Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die KOCH nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen bspw. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen oder Ausgangssperren, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Epidemien, Pandemien, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen oder Verbote (z.B. Sanktionen, Embargos oder sonstige exportkontrollrechtliche Vorschriften) oder für die unvorhergesehene Zunahme des Beschaffungsrisikos. Ein solches Ereignis stellt auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen der Vorlieferanten von KOCH dar. Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig die notwendigen Informationen unverzüglich zukommen lassen und die vertraglichen Verpflichtungen im guten Glauben nach den veränderten Umständen anpassen. Dauert die Behinderung länger als 45 Tage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

3.8 Wegen einer Verzögerung der Lieferung ist der Besteller nur unter der Voraussetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dass die Verzögerung von KOCH zu vertreten ist.

3.9 Sofern der Besteller mit KOCH einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit Vertragsprodukte Laufzeit abgeschlossen hat und der Besteller die Vertragsprodukte nicht rechtzeitig abruft, ist KOCH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vertragsprodukte zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, falls der Besteller schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

3.10 Soweit die Vertragsprodukte dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger) übergeben worden ist, hat der Besteller KOCH Ladungsträger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen Übergabe herauszugeben.

3.11 Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.6, die Vertragsprodukte bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber KOCH zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.

4. Gefahrübergang

4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragsprodukte geht auf den Besteller über, sobald KOCH die Vertragsprodukte am Lieferort gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 zur Verfügung stellt oder – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder KOCH abweichend von Ziffer 3.1 Satz 2 im Einzelfall die Transportkosten übernommen hat.

4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann KOCH den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der Lieferung, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der Lieferung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Vertragsprodukte geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

5. Preise

5.1 Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

5.2 Erhält der Besteller keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste.

5.3 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) ausschließlich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie die Kosten einer gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.

5.4 KOCH ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu einer Preisanpassung berechtigt:

5.4.1. KOCH ist berechtigt, die von dem Besteller zu zahlenden Preise entsprechend der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.

5.4.2. Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden relevanten Kostenarten zusammen: Kosten für den Bezug von Roh-stoffen und von Energie, Lohnkosten, Transportkosten, Zölle, Steuern und öffentliche Abgaben sowie Kosten von Vorlieferanten.

5.4.3. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preis-ermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamt-kosten erhöhen oder absenken.

5.4.4. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. Rohstoffkosten) dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung her-angezogen werden, in dem keine Senkung anderer Kostenarten (z.B. Energiekosten) eintritt.

5.4.5. Bei der Senkung von Kostenarten sind von KOCH die Preise zu ermäßigen, soweit diese Senkungen nicht durch Steigerungen bei anderen Kostenarten ausgeglichen werden.

5.4.6. KOCH wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach den für den Besteller ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

5.4.7. Eine Änderung des Preises wird KOCH dem Besteller mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.

5.4.8. Das Preisanpassungsrecht von KOCH gilt nicht für Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für, Fracht und Versicherung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

6.2 Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass Rechnungen in elektronischer Form an die von dem Besteller angegebene E-Mail Adresse übermittelt werden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als bei dem Besteller zugegangen. Der Besteller kann seine Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen; in diesem Fall berechnet KOCH dem Besteller für die künftige Übermittlung der Rechnung auf dem Postweg eine Aufwandspauschale von EUR 10,00 pro Rechnung. Eine Änderung der E-Mail Adresse wird der Besteller gegenüber KOCH unaufgefordert mitteilen.

6.3 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn KOCH über den Betrag verfügen kann.

6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist KOCH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB)) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Rechte bleibt vorbehalten.

6.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist KOCH berechtigt, auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.

6.6 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller außerdem nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.7 KOCH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von KOCH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von KOCH verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von KOCH bestehen.

7. Gewährleistung

7.1 Für die Rechte des Bestellers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Verkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

7.2 KOCH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) nach Maßgabe der im Einzelfall mit dem Besteller getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

7.3 Darüber hinaus stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu bei

a) Montagefehlern (§ 434 Abs. 4 BGB) oder

a) bei Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache (§ 434 Abs. 5 BGB).

7.4 Die Gewährleistung von KOCH für objektive Anforderungen an die Vertragsprodukte (§ 434 Abs. 3 BGB) wird beschränkt

a) durch wirksame Vereinbarungen über die subjektiven Anforderungen im Sinne von Ziffer 7.2, welche – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – gegenüber objektiven Anforderungen stets vorrangig sind; und

b) durch die Bestimmungen in nachfolgender Ziffer 7.5.

7.5 Die Vertragsprodukte entsprechen den objektiven Anforderungen, wenn sie

a) eine Beschaffenheit aufweisen, die der Besteller unter Berücksichtigung der öffentlichen Äußerungen erwarten kann, die von KOCH, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,

b) der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entsprechen, die oder das KOCH dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und

c) mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.

d) Im Übrigen wird die Gewährleistung von KOCH für objektive Anforderungen an die Vertragsprodukte, insbesondere für die gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit ausgeschlossen.

7.6 Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Besteller setzt voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferten Vertragsprodukte bei Erhalt überprüft und KOCH offen-kundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich nach Erhalt der Vertragsprodukte schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller KOCH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen, bei offenkundigen Mängeln und Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar waren, nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln nach Entdeckung er-folgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bzw. der Rüge bei KOCH maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von KOCH für den betreffenden Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an KOCH in Textform zu beschreiben.

7.7 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist KOCH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

7.8 Bei Mängeln der Vertragsprodukte ist KOCH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Vertragsproduktes berechtigt. KOCH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.9 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn der Besteller zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande wäre oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Vertragsprodukte gezeigt hat.

7.10 Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Liefer-ort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die KOCH dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

7.11 Nicht als Sachmangel sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, darüber hinaus anzusehen:

a) Der natürliche Verschleiß;

b) Beschaffenheiten der Vertragsprodukte oder Schäden, die nachweislich nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

c) Beschaffenheiten der Vertragsprodukte oder Schäden, die nachweislich aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Vertragsprodukte außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

d) Mängel oder Schäden, die nachweislich auf die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, von Anwendungsvorgaben oder Warnhinweisen von KOCH zurückzuführen sind.

7.12 KOCH haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware im Hinblick auf die Verarbeitung oder die Auswahl der Materialien, wenn der Kunde eine vom Leistungsangebot von KOCH abweichende Konstruktion oder ein anderes Material vorgegeben hat.

8. Schutzrechte

8.1 Der Besteller muss KOCH unverzüglich über bekannt werdende Verletzungen von Schutzrechten informieren und KOCH bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen.

8.2 Gewährleistungsansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten bestehen nur, wenn ein Schutzrecht verletzt worden ist, das in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet wurde.

8.3 Ansprüche des Bestellers wegen der Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen, soweit der Besteller die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Das ist insbesondere der Fall, wenn KOCH die Vertragsprodukte nach Spezifikation oder Anweisungen des Bestellers oder nach den vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen hergestellt hat.

9. Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von KOCH auf Schadenersatz im Rahmen der Gewährleistung setzt in jedem Falle ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus, auch wenn das Gesetz (insbesondere nach CISG im Rahmen des internationalen Geschäftsverkehrs) eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung vorsieht. Die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.

9.2 Auf Schadensersatz haftet KOCH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KOCH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von KOCH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflicht-verletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden KOCH nach gesetzlichen Vor-schriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsprodukte übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Man-gel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn KOCH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9.5 Bei Produktfehlern haftet KOCH nur entsprechend dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Umfang für Rückruf- oder Serviceaktionen. KOCH haftet nicht für freiwillige oder nicht verhältnismäßige Rückruf- oder Serviceaktionen des Bestellers; solche liegen insbesondere dann vor, wenn eine ordnungsgemäße Warnung (erforderlichenfalls mit Aufforderung zur Nichtbenutzung oder Stilllegung der Vertragsprodukte) die Verwender der Vertragsprodukte in die Lage versetzt hätte, sich selbst (erforderlichenfalls mit Unterstützung zur Durchführung von Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen auf eigene Kosten) zu schützen.

10. Verjährung

10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10.2 Handelt es sich bei dem Vertragsprodukt um ein Bau-werk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Bau-stoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

10.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Vertragsprodukte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Be-stellers gemäß Ziffer 9.2 Satz 1 und Ziffer 9.2 Satz 2 lit. a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Freiwillige Rücknahme

11.1 Außerhalb der Gewährleistung werden Vertragsprodukte nur mit ausdrücklichem Einverständnis von KOCH zurückgenommen. Eine Rücknahme setzt in jedem Falle voraus, dass die Vertragsprodukte noch originalverpackt und Vertragsprodukte und Verpackung unbeschädigt sind.

11.2 Sofern KOCH das Einverständnis erteilt, erhält der Besteller eine Retourennummer. Diese ist auf der Verpackung der Rücksendung deutlich sichtbar anzubringen. Die Rücksendung hat auf Kosten des Bestellers zum Sitz von KOCH zu erfolgen.

11.3 Für jede Rücksendung wird eine Bearbeitungspauschale erhoben, deren Höhe im Einzelfall vereinbart wird und die im Zweifel EUR 25,00 beträgt. Sofern die Vertragsprodukte oder Verpackung entgegen Ziffer 11.1 Satz 2 beschädigt sind, ist KOCH berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder dem Besteller die Kosten der Wiederaufbereitung in Rechnung zu stellen. Diese betragen mangels abweichender Vereinbarung 15 % des vereinbarten Nettopreises, mindestens jedoch EUR 25,00.

11.4 Sofern eine Rücksendung ohne das ausdrückliche Einverständnis von KOCH erfolgt, ist KOCH berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Die Kosten der Lagerung betragen mindestens EUR 25,00 pro Woche.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die gelieferten Vertragsprodukte bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von KOCH.

12.2 Darüber hinaus bleibt KOCH Eigentümer der gelieferten Vertragsprodukte bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und KOCH.

12.3 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukte (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt KOCH schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. KOCH nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an KOCH zu leisten. Weitergehende Ansprüche von KOCH bleiben unberührt. Der Besteller hat KOCH auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

12.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die KOCH nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwirbt KOCH Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller an KOCH bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. KOCH nimmt diese Übertragung an. Die Regelungen dieser Ziffer 12.4 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird.

12.5 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von KOCH gefährdenden Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller KOCH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von KOCH zu informieren und an den Maßnahmen von KOCH zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.

12.6 Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten an KOCH ab. KOCH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von KOCH gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an KOCH zu leisten.

12.7 Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an KOCH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für KOCH im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an KOCH abzuführen.

12.8 KOCH kann die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber KOCH nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird.

12.9 KOCH ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von KOCH aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt KOCH.

12.10 Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach dieser Ziffer 12 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Besteller KOCH hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um KOCH unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

13. Rücktritt / Vertragsaufhebung

13.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KOCH unbeschadet von sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechten berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

13.2 Der Besteller hat KOCH oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann KOCH die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

13.3 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

14. Geheimhaltung

14.1 Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über KOCH zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

14.2 Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

15. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

15.1 Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu KOCH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Sofern im internationalen Geschäftsverkehr, d.h. gegenüber Bestellern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung findet, werden Fragen, die Gegenstände betreffen, die in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind oder die nicht nach seinen Grundzügen entschieden werden können, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Dies gilt nicht für die Vorschriften betreffend den Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB, die im internationalen Geschäftsverkehr keine Anwendung finden.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist der Sitz von KOCH. KOCH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

15.4 Im internationalen Geschäftsverkehr haben die Vertragsparteien für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung die Wahl zwischen der Anrufung der ordentlichen Gerichte oder der Anrufung eines Schiedsgerichts.

15.5 Rufen die Vertragsparteien die ordentlichen Gerichte an, gilt Ziffer 15.3 entsprechend.

15.6 Rufen die Vertragsparteien das Schiedsgericht an, werden alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, muss mindestens einer der Einzelschiedsrichter Jurist sein. Die Schiedsrichter müssen der Schiedssprache mächtig sein. Schiedssprache ist Deutsch, sofern sich die Vertragsparteien nicht auf eine andere Schiedssprache verständigt haben. Sitz des Schiedsgerichts ist Stuttgart in Deutschland.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KOCH möglich.

16.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von KOCH ist der Sitz von KOCH

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